Wird geladen
Wird geladen
IPGATE AG · IP-Portfolio A · A1
Die Patentfamilie E117 (Stammanmeldung DE 10 2009 043 484, Anmeldetag 30. September 2009, Veröffentlichung 31. März 2011, Anmelder: IPGATE AG, Erfinder: Heinz Leiber, Dr. Thomas Leiber, Valentin Unterfrauner, Christian Köglsperger) beschreibt ein Bremssystem für ein Hybridfahrzeug mit einer multifunktionalen Speichervorrichtung (Flüssigkeitsspeicher), die sowohl für die ABS-Funktion als auch für die regenerative Bremsung genutzt wird.
Die Bremsanlage nutzt einen elektrohydraulischen Bremskraftverstärker, bei dem das Bremspedal über ein elastisches Element mechanisch auf einen Kolben eines Kolben-Zylinder-Systems wirkt. Ein elektrischer Antrieb unterstützt die Pedalkraft und ermöglicht eine präzise Druckregelung in den Radbremsen. Bei der regenerativen Generatorbremsung wird durch eine gezielte Kolbenbewegung und gleichzeitiges Befüllen des Flüssigkeitsbehälters eine kontrollierte Kraftrückkopplung auf das Bremspedal erzeugt, wodurch trotz des Generatorbremsmoments ein natürliches Pedalgefühl gewährleistet wird.
Gegen die Stammanmeldung E117DE wurde eine Nichtigkeitsklage erhoben. Urteil vom 31. Januar 2024: Der 8. Senat des Bundespatentgerichts wies die Klage in vollem Umfang ab. Das Patent DE 10 2009 043 484 wurde in seiner erteilten Form ohne Einschränkungen aufrechterhalten. Der Kläger hat beim Bundesgerichtshof (BGH) Berufung eingelegt. Die Teilanmeldung E117DE1 wurde nicht angefochten und ist rechtswirksam.
Die Patentfamilie E117 (Stammanmeldung DE 10 2009 043 484, Anmeldetag 30. September 2009, Anmelder: IPGATE AG, Erfinder: Heinz Leiber, Dr. Thomas Leiber, Valentin Unterfrauner, Christian Köglsperger) beschreibt ein Bremssystem für ein Hybridfahrzeug mit einer multifunktionalen Speichervorrichtung (Flüssigkeitsspeicher), die sowohl für die ABS-Funktion als auch für die regenerative Bremsung genutzt wird.
Die Bremsanlage nutzt einen elektrohydraulischen Bremskraftverstärker, bei dem das Bremspedal über ein elastisches Element mechanisch auf einen Kolben eines Kolben-Zylinder-Systems wirkt. Ein elektrischer Antrieb unterstützt die Pedalkraft und ermöglicht eine präzise Druckregelung in den Radbremsen. Bei der regenerativen Generatorbremsung wird durch eine gezielte Kolbenbewegung und gleichzeitiges Befüllen des Flüssigkeitsbehälters eine kontrollierte Kraftrückkopplung auf das Bremspedal erzeugt, wodurch trotz des Generatorbremsmoments ein natürliches Pedalgefühl gewährleistet wird.
Gegen die Stammanmeldung E117DE (DE 10 2009 043 484 B4) wurde im Jahr 2023 vor dem Bundespatentgericht eine Nichtigkeitsklage erhoben (Aktenzeichen 8 Ni 25/23). Urteil vom 31. Januar 2024: Der 8. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts wies die Klage in vollem Umfang ab. Das Patent DE 10 2009 043 484 wurde in seiner erteilten Form ohne Einschränkungen aufrechterhalten. Das Gericht stellte fest, dass der Gegenstand des angefochtenen Patents nicht unzulässig erweitert ist und sich als sowohl in ausführbarer Weise offenbart als auch patentierbar erweist. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens wurden dem Kläger auferlegt.
Aktueller Stand: Der Kläger hat beim Bundesgerichtshof (BGH) Berufung gegen das Urteil des Bundespatentgerichts eingelegt. Über die endgültige Rechtswirksamkeit des Patents wird der BGH entscheiden.
Die Teilanmeldung E117DE1 (DE 10 2009 061 809 B3, erteilt am 26. November 2020) wurde nicht angefochten und ist rechtswirksam.
Zwei Patente für den MultiStore-Nachlaufbremskraftverstärker (E117DE) und das RekuBlend-Mischsystem für Speicherkammern (E117DE1). Insgesamt 4 unabhängige Ansprüche.
Rechtsstreitigkeiten
Rechtssache Nr. 8 Ni 25/23 · Urteil des BPatG vom 31. Januar 2024 · Rechtsmittel beim BGH anhängig
Die Stammanmeldung E117DE (DE 10 2009 043 484 B4) wurde im Jahr 2023 mit einer Nichtigkeitsklage vor dem Bundespatentgericht angefochten (Aktenzeichen 8 Ni 25/23). Der Kläger machte als Nichtigkeitsgründe eine unzulässige Erweiterung (§§ 22, 21 Abs. 1 Nr. 4 PatG), eine nicht ausführbare Offenbarung (§§ 22, 21 Abs. 1 Nr. 2 PatG) und mangelnde Patentierbarkeit (§§ 22, 21 Abs. 1 Nr. 1 PatG) geltend.
Urteil vom 31. Januar 2024: Der 8. Senat (Nichtigkeitssenat) des Bundespatentgerichts hat die Klage in vollem Umfang abgewiesen. Das Patent DE 10 2009 043 484 wurde in seiner erteilten Form ohne Einschränkungen aufrechterhalten. Das Gericht stellte fest, dass der Gegenstand des angefochtenen Patents nicht unzulässig erweitert ist und sich als in einer zur Ausführung befähigenden Weise offenbart und als patentierbar erweist.
Aktueller Stand: Der Kläger hat gegen das Urteil des Bundespatentgerichts beim Bundesgerichtshof (BGH) Berufung eingelegt. Über die endgültige Rechtswirksamkeit des Patents wird der BGH entscheiden. Die Kosten des erstinstanzlichen Verfahrens wurden dem Kläger auferlegt.
DE 10 2009 061 809 B3 · Erteilt am 26. November 2020
Die Teilanmeldung E117DE1 wurde nicht angefochten und ist rechtsgültig.
Übersicht über die Erfindung
| Erfindung | Kat. | Beschreibung | Stichwort |
|---|---|---|---|
| E117DE A1DE 10 2009 043 484 B4 | Gerät | Bremssystem für ein Hybridfahrzeug mit einem elektrohydraulischen Bremskraftverstärker und einem multifunktionalen Speicher, der sowohl zur Druckentlastung des ABS als auch zur regenerativen Bremskraftmischung dient. Das Bremspedal wirkt über ein elastisches Element auf den Kolben; die kontrollierte Kraftrückwirkung auf das Pedal wird durch die Verstellung des Kolbens erzeugt, während sich der Flüssigkeitsspeicher beim regenerativen Bremsen füllt. | MultiStore · ABS + Reku · Elastische Verbindung · Pedalkraft-Rückkopplung |
| E117DE A14DE 10 2009 043 484 B4 | Verfahren | Verfahren zum Betreiben einer Bremsanlage nach Anspruch 1: Bei einem positiven µ-Sprung (Verbesserung der Fahrbahnbeschaffenheit während des Bremsvorgangs) wird der Flüssigkeitsvorrat entleert, um die volle hydraulische Bremsleistung wiederherzustellen. | µ-Sprung · Entleerung des Vorratsbehälters · Hydraulische Rückgewinnung |
| E117DE1 A1DE 10 2009 061 809 B3 | Gerät | Bremssystem für ein Hybridfahrzeug mit einem Speicherbehälter, der über ein schaltbares Speicherventil an den Bremskreis angeschlossen ist. Die Rückstellkraft am Bremspedal während des Generatorbremsvorgangs wird durch die Verstellung des Kolbens über den Antrieb bei gleichzeitiger Befüllung des Flüssigkeitsspeichers erzeugt. | RekuBlend · Speicherventil · Gleichbleibendes Pedalgefühl |
| E117DE1 A14DE 10 2009 061 809 B3 | Verfahren | Vorgehensweise beim Betrieb des RekuBlend-Bremssystems: Die Rückstellkraft am Bremspedal wird angepasst, wenn ein regeneratives Bremsmoment eines Elektroantriebs wirkt, indem der Kolben über den Antrieb bewegt und gleichzeitig der Flüssigkeitsbehälter befüllt wird. | RekuBlend-Verfahren · Generatorbremsung · Pedalreaktion |
Familienübersicht
| Aktenzeichen | Land | Status | Typ | Antragsnummer | Abgelegt | Fördernummer | Zugegeben |
|---|---|---|---|---|---|---|---|
| E117DE | DE | Zugegeben | Patent · Bestätigt durch das Bundespatentgericht am 31. Januar 2024 · Rechtsmittel beim BGH anhängig | DE 10 2009 043 484 | 30. September 2009 | DE102009043484B4 | — |
| E117DE1 | DE | Zugegeben | Patent (Teileintragung) · rechtskräftig, unangefochten | DE 10 2009 061 809 | 30. September 2009 | DE102009061809B3 | 26. November 2020 |
Entdecken
Drei Generationen der Druckregelung.
Verlauf der IBS-Druckregelung →